Das Wasser vieler Hallenbecken wird mit Desinfektionsprodukten auf der Basis von Chlor oder Brom behandelt. Diese Produkte erzeugen flüchtige Komponenten, die sowohl lästig für den Benutzer als auch oxydierend für das Zubehör aus Metall wirken, mit denen sie in Berührung kommen: die Beleuchtung, Tür und Fensterfassungen, Verzierung, Entfeuchter.
Für die Räume, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, schreiben die Verordnungen eine Erneuerung der Luft in Höhe von 22 m3/Std. pro Person vor, die den Raum des Swimmingpools benutzt. Für privat genutzte Hallenbecken gibt es keine anwendbaren Vorschriften, aber wir raten Ihnen, eine Lufterneuerung von einem Volumen pro Stunde vorzusehen.
Zum Beispiel für einen Poolraum, der 12 m Länge auf 7 m Breite misst und eine durchschnittliche Höhe von 2,50 m hat, muss ein Abzug von 200 m3/Std. vorgesehen werden, das entspricht einer klassischen Zwangslüftung.
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